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Zürich Schaffhausen «Carlos» in Schutzhaft: sein Anwalt reicht Beschwerde ein

Das Zürcher Obergericht soll prüfen, ob die Inhaftierung des jugendlichen Straftäters «rechtlich korrekt und pädagogisch sinnvoll ist», wie es in der Mitteilung des Anwalts heisst. Und er verlangt, dass der junge Mann aus der Haft entlassen wird, bis das Gericht über die Beschwerde entschieden hat.

Sein Mandant habe sich in den letzten Monaten an alle Vorgaben gehalten, die ihm die Zürcher Jugendanwaltschaft gemacht habe, begründet der Anwalt die Beschwerde in seinem Schreiben. Er kritisiert, dass der Fall «Carlos» in den Medien verzerrt dargestellt worden sei.

Zehn Monate im Gefängnis und in einer geschlossenen Klinik

In der gegenwärtigen Diskussion sei beispielsweise «deutlich zu kurz gekommen», dass «Carlos» vor seiner Platzierung in der Wohnung während langer Zeit einem äusserst strengen Regime unterworfen war, etwa im Gefängnis beziehungsweise in der Psychiatrie.

Die durch «Carlos» ausgelöste öffentliche Diskussion über Form und Kosten des Jugendstrafvollzugs hält die Verteidigung für legitim. Allerdings könne diese nicht anhand von anekdotischen Beobachtungen von Einzelfällen erfolgen. Dies führe zu Verzerrungen.

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