Die Medienmitteilung der Oberjugendanwaltschaft vom Montagabend ist äusserst knapp gehalten. In drei Sätzen begründet sie die Verlegung von «Carlos» mit der grossen Medienaufmerksamkeit. Diese habe zur Folge gehabt, dass die bisherigen Wohn- und Aufenthaltsorte des jugendlichen Straftäters bekannt geworden seien. Um den jungen Mann zu schützen, habe die Jugendanwaltschaft ihn «geschlossen untergebracht».
Wie die Zeitung «Blick» berichtet, erfolgte die Verlegung von «Carlos» bereits am Freitag, als er in Zürich auf dem Weg zu einer Besprechung mit den Behörden gewesen sei. Die Oberjugendanwaltschaft bittet in ihrer Mitteilung um Verständnis, dass sie keine weiteren Auskünfte zum Fall machen könne. Die Zürcher Justizdirektion hat auf Ende Woche mehr Informationen zum Fall in Aussicht gestellt.