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Zürich Schaffhausen «Carlos» muss im Gefängnis bleiben

Das Zürcher Obergericht hat die Beschwerde gegen die vorübergehende Einweisung des Jugendstraftäters in das Gefängnis Limmattal abgewiesen. Die Platzierung sei «verhältnismässig».

Ende August ist der «Carlos» genannte junge Mann vorübergehend ins Gefängnis Limmattal eingewiesen worden. Die Oberjugendanwaltschaft beschloss diese Massnahme zu «Carlos' eigenem Schutz». Zuvor hatte seine teure Sondertherapie in der ganzen Schweiz für Kritik und Schlagzeilen gesorgt.

«Carlos'» Anwalt reichte eine Beschwerde gegen die Unterbringung im Gefängnis ein, weil diese den Therapieerfolg gefährden würde. Dies sieht das Zürcher Obergericht nicht so.

Provisorisch und zeitlich beschränkt

Die vorläufige Platzierung im Gefängnis Limmattal sei «verhältnismässig», teilt das Obergericht mit. Das Gefängnis verfüge über eine Abteilung, die auf Jugendliche ausgerichtet sei. Ausserdem sei die Massnahme provisorisch und zeitlich beschränkt. Nun müsse nach einer neuen Möglichkeit gesucht werden, um «Carlos» individuell zu therapieren.

Gegen das Obergerichts-Urteil kann innert 30 Tagen Beschwerde ans Bundesgericht eingereicht werden. Ob «Carlos'» Anwalt das Urteil akzeptiert, ist noch unklar. Der Anwalt wollte am Mittwoch noch keine Stellungnahme abgeben.

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