Die Zürcher Jugendanwaltschaft hat «Carlos» in der geschlossenen Abteilung des Massnahmenzentrums Uitikon untergebracht, obwohl der junge Mann zu einer offenen Massnahme verurteilt wurde. Gleichzeitig prüft die Jugendanwaltschaft, ob sie eine Änderung dieses Urteils bewirken soll. Dazu hat sie ein neues psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, wie aus der Mitteilung des Zürcher Obergerichtes hervorgeht.
Mahnende Worte
Das Gericht kommt in seinem Urteil zum Schluss, dass die Jugendanwaltschaft berechtigt ist, «Carlos» für die Dauer dieser Abklärungen in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen – aber nur als Übergangslösung für maximal ein halbes Jahr. Es fordert die Parteien deshalb auf, rasch eine andere Lösung zu suchen. Die Jugendanwaltschaft solle eine andere Möglichkeit suchen, um «Carlos» unterzubringen. Und «Carlos» solle seinen Widerstand gegen ein neues Gutachten aufgeben, mahnt der Richter.