Das Zürcher Obergericht hat am Dienstag entschieden, der als «Carlos» bekannt gewordene Straftäter sei noch am gleichen Tag aus der Sicherheitshaft zu entlassen. Das Gericht hiess damit seine Beschwerde gut.
Grundlage für diesen Entscheid ist ein Bericht des Gefängnisses Limmattal, der Auskunft gibt über das jüngste Verhalten von «Carlos». Dieser Bericht schreibt dem Straftäter «eine starke Verbesserung seines Sozialverhaltens und seiner Alltagsbewältigungsstrategien» zu. Damit würden die Rückfallwahrscheinlichkeit und das aktuelle Gewaltpotential deutlich abgeschwächt, zeigte sich das Obergericht in seinem Entscheid überzeugt.
Bundesgericht: «Gewalt aus nichtigem Anlass»
Die Staatsanwaltschaft und auch das Bundesgericht sind da anderer Meinung: Sie beide halten «Carlos» für rückfallgefährdet. Das Bundesgericht hielt in einem eben erst veröffentlichten Urteil fest, «Carlos» könne seine Aggressionen offenbar nicht im Zaum halten und sei bereit, aus nichtigem Anlass Gewalt anzuwenden. In diesem Bundesgerichtsurteil ging es nicht um die Sicherheitshaft, sondern um die Verlängerung der Untersuchungshaft. Auch dagegen hatte «Carlos» Beschwerde eingereicht.
Mann mit Messer bedroht
«Carlos» wurde am 28. Oktober 2014 verhaftet, weil er an der Langstrasse in Zürich einen Mann mit einem Messer bedroht haben soll. Seither sass er im Gefängnis, zuerst in Untersuchungshaft und seit dem 27. März 2015 in Sicherheitshaft.
Am selben Tag hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Sie beantragt eine Freiheitsstrafe von 11 Monaten. Diese soll aber zugunsten einer ambulanten Therapie aufgeschoben werden. Absitzen müsste «Carlos» die Strafe somit auch bei einem Schuldspruch nicht. Für das Obergericht ist deshalb klar, dass eine Fortsetzung der Sicherheitshaft nur schon deshalb nicht verhältnismässig wäre.
Wann der Gerichtsprozess gegen «Carlos» stattfindet, ist noch unklar. Der Entscheid des Zürcher Obergerichtes, den jugendlichen Straftäter freizulassen, kann innert 30 Tagen noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.