Viereinhalb Stunden lang übte der Geschäftsführer des Zürcher Bauernverbandes am 18. März 2012 mit dem Springpferd Saten das Verladen in einen Transporter. Denn Saten weigerte sich jeweils, in den Transporter einzusteigen.
Tierquälerei oder normales Training?
Auch an diesem Sonntag ging Saten nicht freiwillig in den Anhänger. Deshalb soll der Geschäftsführer und Pferdezüchter das Tier mit Peitsche und Besen geschlagen haben. Als Saten dann im Anhänger stand, sei er dermassen verängstigt gewesen, dass er versucht habe, sich unter der Querstange hindurch zu drücken. Dabei habe er sich so schwer am Rücken verletzt, dass er später eingeschläfert werden musste. So steht es in der Anklage. Die Staatsanwältin fordert eine Verurteilung wegen Tierquälerei und eine Geldstrafe von 6'000 Franken (120 Tagessätze) sowie eine Busse von 6'500 Franken.
Der Pferdezüchter bestreitet den Vorwurf. Wäre Saten überfordert gewesen, hätte er das Training abgebrochen, sagte der Mann vor Gericht. Ausserdem bezweifelt er, dass die Rückenverletzung vom Training stammte - und dass die Tötung des Pferdes nötig gewesen sei. Sein Anwalt verlangte deshalb einen Freispruch. Ein Urteil wurde noch nicht gefällt.