Mit dem Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts sind Christoph Mörgeli und sein Anwalt, Manfred Küng, nicht zufrieden: Dieses hatte seinem Mandanten im Dezember 2015 ingesamt 17 Monatslöhne zugesprochen, als Entschädigung und Abfindung. Einen Anspruch auf Wiederanstellung sah das Gericht nicht. «Dies deckt den Verlust nie im Leben», sagte Küng bereits bei der Urteilsverkündung.
Trotzdem will Christoph Mörgeli seinen Fall nicht vors Bundesgericht bringen. «Mehr ist auf juristischem Weg nicht zu holen», begründet der Anwalt den Verzicht auf den Weiterzug.
Juristisch ist damit das Entschädigungsverfahren abgeschlossen. Hängig ist noch die Strafuntersuchung gegen den ehemaligen Vorgesetzten von Christoph Mörgeli, Flurin Condrau.