«Gegen den Kahlschlag im Tourismus» heisst die Volksmotion, die das Schaffhauser Kantonsparlament mit 30 zu 11 Stimmen für gut befunden hat. Sie verlangt ein neues Tourismusgesetz, das reduzierte Kantonsbeiträge an die Tourismusorganisation, eine gesetzlich geregelte Beherbergungstaxe und den Erhalt des Service Public garantiert.
Die Fraktionssprecher von SP, ÖBS und FDP unterstützten den Vorstoss und betonten unter anderem, wie wichtig der Tourismus für die Wertschöpfung sei, und dass daran viele Arbeitsplätze hingen. Die AL dagegen vertrat nach wie vor die Meinung, die Tourismusanbieter müssten ihre Werbung selbst bezahlen. Widerstand kam auch aus der SVP-Fraktion. Während einige Kantonsräte der Volksmotion zustimmten, vertraten andere die Meinung, «aus Respekt vor dem Volkswillen» dürfe die Volksmotion nicht überwiesen werden.
Volkswirtschaftsdirektor zeigt sich erfreut
VolkswirtschaftsdirektorErnst Landolt (SVP) begrüsste den Vorstoss für ein neues Gesetz. Der Tourismus sei wichtig für Schaffhausen, der Kanton solle sich deshalb nicht vollständig von der Finanzierung zurückziehen. Er habe die knappe Ablehnung der Vorlage im Oktober jedenfalls sehr bedauert.
Bis Ende vergangenen Jahres hat der Kanton die Organisation «Schaffhauserland Tourismus» mit jährlich 450'000 Franken unterstützt. Die weiteren Beiträge – beispielsweise von Gemeinden und Beherbergungsbetrieben – waren freiwillig. Mit dem Gesetz sollten diese verbindlich festgelegt und eine Beherbergungstaxe eingeführt werden.
«Schaffhauserland Tourismus» gerettet?
Weil der Tourismusorganisation durch die Ablehnung der Gesetzesvorlage die Insolvenz drohte, genehmigte der Kantonsrat im November eine Übergangsfinanzierung in der Höhe von 250'000 Franken. Nach dem neusten Ratsentscheid wird der Regierungsrat nun in Kürze eine Vorlage für ein neues Tourismusgesetz erarbeiten.