Auf dem Bild, das für die Abstimmungszeitung vorgesehen war, waren zwei Eishockey-Spieler zu sehen, auf deren Dress Werbung für zwei bekannte Biermarken prangt. Was das Blaue Kreuz als angemessen und realitätsgerecht empfand, stufte die Regierung als Verstoss gegen das Werbeverbot in der Abstimmungszeitung ein.
Obwohl sich das Blaue Kreuz gute Chancen vor dem Bundesgericht ausrechnet, verzichtet es doch auf eine Klage. «Wir verzichten, weil der Abstimmungstermin so gesetzt ist, dass der Entscheid des Bundesgerichts erst nach der Abstimmung bekannt würde», erklärt Geschäftsführer Stefan Kunz gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Dies könnte dazu führen, dass die Abstimmung wiederholt werden müsste. Dies wolle man den Stimmberechtigten «nicht zumuten».
«Lager Bier» und «Bier» statt echte Biermarken
Aus diesem Grund wurde nun das Foto leicht verändert: Die Szene ist die gleiche. Statt die Namen konkreter Biermarken heisst es aber neu auf den beiden Dresswerbungen allgemein «Lager Bier» und «Bier».
Kunz ist zuversichtlich, dass der Regierungsrat nun dieses Bild akzeptiert. «Er müsste sonst neue Argumente aus dem Hut zaubern.» Dies hat er nicht. Wie Regierungssprecherin Susanne Sorg bestätigt, akzeptiert der Regierungsrat das neue Bild, «sofern die Bilderrechte geklärt sind.»