«Stellen sie sich vor, diese Daten landen beim Arbeitgeber oder der Versicherung», warnte Kaspar Bütikofer von der Alternativen Liste während der Debatte im Zürcher Kantonsrat. Und auch die freisinnige Astrid Furrer warnte vor «Schindluderei», die mit diesen Daten betrieben werden könnte.
Zwar gibt es am Unispital Zürich schon heute Regeln, wie Ärztinnen und Wissenschaftler mit den Dossiers der Krebspatienten umzugehen haben, wenn sie diese für Forschungszwecke bearbeiten. Es brauche jedoch Regeln, die gesetzlich verbindlich seien, forderte der Datenschützer des Kantons Zürich.
Zu viel Bürokratie?
Der Kantonsrat folgte nun dieser Fordererung und genehmigte ein entsprechendes Gesetz. Die SVP kritisierte zwar, das Gesetz sei «bürokratisch und unverhältnismässig». SVP-Kantonsrätin Ruth Frei warnte sogar davor, «dass die Forschung eingeschränkt wird», ohne dass anderseits die Patienten profitierten. Alle anderen Parteien teilten diese Befürchtungen jedoch nicht.
Patientenschützerin erfreut
Erfreut darüber, dass der Kanton Zürich nun ein solches Krebsregistergesetz geschaffen hat, ist man bei der Zürcher Patientenberatungsstelle. Es sei dringend nötig gewesen, diese Gesetzeslücke zu schliessen, sagt Stellenleiterin Erika Ziltener.