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Leuchtraketen im Fansektor des FCZ an einem Fussballmatch
Legende: Am Skandalderby von 2011 wirft ein FCZ-Fan eine brennende Fackel in die GC-Fangruppe. Keystone

Zürich Schaffhausen Der Fall des Zürcher Fackelwerfers kommt noch einmal vor Gericht

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Zürcher Fackelwerfers gutgeheissen. Das Zürcher Obergericht darf den FCZ-Fan nicht für rechtlich schwerere Taten bestrafen als die Vorinstanz, das heisst als das Zürcher Bezirksgericht. Der Fall geht nun zurück ans Obergericht.

Das Zürcher Bezirksgericht hat sich als erstes Gericht in der Schweiz überhaupt mit einem Fall eines Fackelwerfers auseinandersetzen müssen. Das Fussballderby zwischen dem FC Zürich und den Grasshoppers ging als «Schande von Zürich» in die Fussballgeschichte ein, nachdem ein FCZ-Fan eine brennende Fackel in eine GC-Fangruppe geworfen hatte.

Das Zürcher Bezirksgericht verurteilte den heute 26-jährigen Fackelwerfer zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zwei Jahren, und zwar wegen versuchter einfacher Körperverletzung und wegen Gefährdung des Lebens. Der Fackelwerfer zog das Urteil weiter ans Zürcher Obergericht. Dieses beurteilte die Tat strenger, nämlich als schwere versuchte Körperverletzung. Das Strafmass bleibt allerdings gleich.

Keine schärfere Verurteilung wegen des Verschlechterungsverbots

Auch wenn das Zürcher Obergericht das Strafmass von zwei Jahren Gefängnis bedingt nicht verschärft hatte, zogen der FCZ-Fan und sein Anwalt das Urteil weiter ans Bundesgericht. Die Lausanner Richter haben nun dieser Beschwerde Recht gegeben. Das Zürcher Obergericht hätte das Urteil wegen des Verschlechterungsverbots nicht verschärfen dürfen.

Der Fall geht zurück ans Zürcher Obergericht

Das Verschlechterungsverbot erlaubt nicht, dass eine höhere Instanz verschärfend eingreift, wenn nur der Angeklagte Beschwerde gegen ein Urteil einreicht. Das heisst, das Verschlechterungsverbot schützt den Verurteilten davor, dass er eine härtere Strafe riskiert, wenn er als einzige Partei einen Schuldspruch anfechtet. Das Bundesgericht hat deshalb dem Fackelwerfer Recht gegeben. Der Fall geht nun zurück ans Zürcher Obergericht.

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