Sie beschweren sich wegen Bussen, die sie bekommen haben, weil die Polizei ihnen den Fahrausweis entzogen hat, oder weil sie finden, sie müssten zu viele Steuern zahlen. Thomas Faesi, Ombudsmann des Kantons Zürich, hat auch 2012 alle Hände voll zu tun gehabt. Rund 700 Beschwerden sind eingegangen, das sind etwas mehr als im Vorjahr.
Vorgesetzte wähnen sich als Privatunternehmer
Etwas abgenommen haben die Beschwerden des kantonalen Personals. Trotzdem legt Ombudsmann Thomas Faesi in seinem Bericht den Fokus auf diesen Bereich, denn das kantonale Personalrecht unterscheidet sich vom privatrechtlichen. Dieser Umstand sorgt immer wieder für Konflikte.
«Es gibt Vorgesetzte, die sich verhalten wie Chef von Privatfirmen.» Beim Kanton gelten aber andere Regeln: So können Angestellte nicht sofort entlassen werden, in der Regel erhalten fehlbare Angestellte eine Bewährungsfrist von sechs Monaten um sich zu bessern. Ist ein Chef mit der Arbeit eines Angestellten unzufrieden, muss er dies im Mitarbeitergespräch festhalten. Vor allem bei öffentlich-rechtlichen Anstalten wie der Universität würden diese Regeln aber öfters nicht eingehalten, stellt Thomas Faesi fest. Dieses Verhalten kann den Kanton eine Stange Geld kosten. Werden Angestellte entlassen, ohne das Personalrecht korrekt zu befolgen, muss der Kanton unter Umständen Lohnfortzahlungen leisten oder Abfindungen bezahlen.
Mehr Unterstützung und Schulung für Vorgesetzte
Die Leiterin des Rechtsdienstes des kantonalen Personalamtes, Anita Vogel, ist überzeugt, dass Vorgesetzte noch mehr Unterstützung und Schulung brauchen, um ihre Verantwortung wahrnehmen zu können «damit schwere Konflikte möglichst gar nicht erst entstehen.» Schon heute investiere der Kanton aber viel in die Mitarbeiterschulung, meint Vogel. Immerhin würden die meisten Streitfälle zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern des Kantons Zürich friedlich gelöst.