Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) lässt bei ihrem Entscheid keinen Interpretationsspielraum offen: Verfügen Erzieher oder Erzieherinnen aus Deutschland nicht über eine EDK-Anerkennung, dürfen sie von Schweizer Schulen nicht mehr angestellt werden.
Zusatzausbildung ist möglich
Für den Kanton Zürich sind dies schlechte Nachrichten, konnten doch auf das neue Kindergartenjahr die Stellen nur mehr schlecht als recht besetzt werden. Trotzdem will Urs Meier, stellvertretender Amtschef des Zürcher Volksschulamtes, die Praxisänderung nicht dramatisieren.
«Aktuell sind im Kanton Zürich zwei Fälle von Erzieherinnen bekannt, die deswegen nicht weiter unterrichten könnten.» Die beiden Frauen sollen aber angestellt bleiben. Sie erhalten die Möglichkeit, gewisse Teile der Ausbildung nachzuholen, und damit eine EDK-Anerkennung zu erhalten», erklärt Meier.
Dass der Kanton Zürich nun noch mehr Mühe hat, die Stellen in Kindergärten zu besetzen, glaubt Urs Meier nicht. Von 3000 Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern seien heute 30 Stellen von Erzieherinnen aus Deutschland besetzt. Und diese hätten die Zusatzausbildung absolviert.