Die Vorwürfe der Anklage sind happig: Der Ehemann habe seine Frau «zur Duldung des Beischlafs genötigt, indem er sie bedroht, Gewalt angewendet und unter psychischen Druck gesetzt» habe. So steht es in der Anklageschrift.
Ausserdem habe der heute 58-jährige Mann seiner Frau verboten, Deutsch zu lernen oder sich mit anderen Leuten zu treffen. Und er habe seine Frau nicht bei den Behörden angemeldet, obwohl sie ihn immer wieder darauf angesprochen habe. Erst nach 12 Jahren trennte sich die Frau und erstattete Anzeige. Der Staatsanwalt fordert eine Gefängnisstrafe von 4,5 Jahren wegen Vergewaltigung und Drohung.
Angeklagter beteuert seine Unschuld
Der Verteidiger verlangt einen Freispruch. Denn der Angeklagte bestreitet sämtliche Vorwürfe. Am Prozess vor dem Bezirksgericht, der am Donnerstag begonnen hat, sagte er, er habe seine Frau weder bedroht, noch vergewaltigt. Seine Frau habe auch gar nicht bei ihm gelebt, sondern sei nur ab und zu auf Besuch gewesen. Weshalb sie ihn angezeigt habe, könne er sich nicht erklären.
Kurz vor dem Mittag wurde die Ehefrau befragt - unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Urteil soll im Laufe der nächsten Woche fallen. Auf Beweise kann sich der Richter dabei nicht stützen. So liegen weder forensische Indizien vor, noch ergab die Befragung der Nachbarn eindeutige Hinweise, welche Version der Geschichte glaubwürdiger ist.