Seit Anfang 2012 gilt im Kanton Zürich das neue Spitalgesetz. Das bedeutet eine neue Finanzierung der Spitäler. Der Kanton bezahlt nicht mehr den effektiven Aufwand für eine Behandlung, sondern eine Pauschale.
Ein Jahr nach Einführung dieser Fallpauschalen zeigt sich: Befürchtungen, dass Patienten deswegen schlechter behandelt würden, haben sich nicht bewahrheitet. Rolf Gilgen, Präsident des Verbandes Zürcher Krankenhäuser, betont gegenüber dem Regionaljournal, dass die Qualität gleich hoch geblieben sei. Blutige Entlassungen habe es keine gegeben.
Wie hoch soll eine Fallpauschale sein?
Das grosse Problem bleibe jedoch die Höhe der Fallpauschale, sagt Gilgen. «Die Fallpauschale reicht nicht einmal richtig, um die Betriebskosten zu decken. Das Geld muss jedoch auch für Investitionen und Innovationen reichen.» Heute würden die Patientinnen und Patienten davon zwar noch nichts merken.