Die SBB hatte den Bahnhof See in Oberrieden umgestaltet und die Beleuchtung ausgebaut. Während der Betriebszeiten wird der Bahnhof seither von rund 90 Lampen erhellt - nach Ansicht der Nachbarn zu viel des Guten.
Das Bundesgericht gab den Anwohnern nun teilweise Recht: Die helle Beleuchtung im überdachten Perronbereich sei nicht in dieser Intensität erforderlich, findendie Richter. Unnötige Lichtimmissionen seien zu vermeiden. Grundsätzlich sei nur das zu beleuchten, was beleuchtet werden müsse.
SBB sprechen von Einzelfall
Die Beleuchtung in den nicht überdachten Aussenbereichen soll aber weiterhin wie bisher eingeschaltet bleiben, urteilt das Gericht weiter. Es gelte zu verhindern, dass Personen auf die Gleise stürzten.
Für die SBB ist die Lichtverschmutzung am Bahnhof Oberrieden ein Einzelfall, wie Reto Schärli, SBB-Mediensprecher, gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» sagt. «Ob das Urteil des Bundesgerichts nun auch Auswirkungen auf andere Bahnhöfe hat, werden wir prüfen.»