Es war am 14. Juni 2015. Mit 2451 Stimmen wurde der Grüne Andreas Kofmel zum neuen Friedensrichter gewählt. Doch kurz darauf hat ein Stimmbürger diese Wahl beim Bezirksrat Uster angefochten. Begründung: In der Berichterstattung vor der Wahl habe sich ein städtischer Beamter negativ über einen der Friedensrichter-Kandidaten geäussert - dies verletze die staatliche Neutralitätspflicht.
Der Rekurs wurde zwar stets zurückgewiesen, zuletzt vom Zürcher Verwaltungsgericht. Aber der Rekurrent zog den Fall stets weiter an die nächste Instanz. Nun muss sich das Bundesgericht damit befassen, wie diese Woche bekannt wurde.
Ruhestand verschoben
Aus diesem Grund konnte Andreas Kofmel sein Amt bis jetzt nicht antreten - und Friedensrichter Paul Latzer darf sein Büro noch immer nicht räumen. «Dabei hätte er im Juni in Pension gehen wollen», sagt der Ustermer Stadtpräsident Werner Egli (SVP), «er wollte auf Reisen. Nun beschränkt sich seine Reisetätigkeit auf den Raum Uster.»
Egli spricht von einer «Ausnahmesituation», die einzigartig für Zürich, ja sogar für die Schweiz, sei. Wann ein Entscheid des Bundesgerichts vorliege, sei unklar. «Es kann Sommer werden, aber auch Herbst.» So lange muss Paul Latzer weiter ausharren.