Als neuer Eigentümer wäre das Spital – wie jeder andere Hausbesitzer – zuständig für Sanierungen, Um- und Neubauten. Das Gesetz schreibt heute sogar vor, dass Spitäler die Kosten für ihre Infrastruktur selbst erwirtschaften müssen.
Die Spitäler in der Schweiz sind heute einem enormen Wettbewerb ausgesetzt. Für die Regierung und die Befürworter der Vorlage macht es deshalb Sinn, dass der Kanton die Spitalliegenschaften an das Spital selbst abtritt. «Das Spital als öffentlich-rechtliche Anstalt soll schneller auf Entwicklungen im Gesundheitswesen reagieren können. Dafür muss das Spital aber auch freier über seine Infrastruktur verfügen können», findet SP-Kantonsrätin Martina Munz.
Schleichende Privatisierung?
Diese Haltung ist im linken Lager umstritten. Widerstand leistet vor allem die Alternative Liste. Die Vorlage ist für AL-Kantonsrätin Linda De Ventura ein Demokratieabbau. «Der fünfköpfige Spitalrat erhält die Kompetenz, um über ein Projekt von 250 Millionen Franken zu entscheiden.» De Ventura befürchtet zudem, dass die Eigentumsübertragung ein Schritt in die Privatisierung des Kantonsspitals ist. Die Befürworter verneinen dies: Das Spital bleibe als öffentlich-rechtliche Anstalt zu hundert Prozent im Eigentum des Kantons.