Der Fall ereignete sich vor fünf Jahren. Die beiden Polizisten wurden in den Schrebergarten gerufen, weil es wegen eines rauchenden Grills Streit gegeben hatte. Der Besitzer des Gartengrills, ein IV-Bezüger, warf den beiden vor, sie hätten ihn verprügelt. Das Bezirksgericht Dietikon und später das Zürcher Obergericht glaubten ihm und verurteilten die beiden Polizisten. Dies, obwohl vom Kläger bekannt war, dass er es mit der Wahrheit nicht immer ganz genau nahm.
Das Bundesgericht gab den Polizisten jedoch recht und unterstellte den beiden Vorinstanzen, willkürlich entschieden zu haben. Sie hätten ihr Urteil auf Aussagen des Klägers gestützt, die nicht glaubhaft waren.
Genugtuung für Polizisten
Vorgeschichte
Deshalb musste sich das Obergericht erneut mit dem Fall beschäftigen. Es fügte sich nun dem Verdikt aus Lausanne und sprach die beiden ehemaligen Polizisten frei. Zudem gewährte es den beiden eine Genugtuung von 20'000 respektive 10'000 Franken. Sie hätten unter dem Urteil gelitten. So wurden sie in den Medien als «Prügelpolizisten» und «Folterpolizisten» bezeichnet.
Beide Polizisten arbeiten nicht mehr bei der Polizei. Einer hatte kurz nach dem Vorfall im Schrebergarten von sich aus gekündigt und eine neue Stelle gefunden. Dem anderen hatte die Polizei Schlieren nach der Verurteilung gekündigt. Er zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. Er würde gerne wieder zurück zur Polizei Schlieren.
Schlieren hat Gespräche schon aufgenommen
Bereits am Montag habe man den freigesprochenen Polizisten kontaktiert, sagt Pierre Dalcher, Sicherheitsvorsteher der Stadt Schlieren. «Der Stadtrat hat entschieden, dass man ihm ein Gespräch für einen möglichen Wiedereintritt anbietet, falls er vollumfänglich freigesprochen wird», so Dalcher. Die Kündigung im letzten Jahr sei aber dennoch richtig gewesen. Damals hatten die Richter den Polizisten noch schuldig gesprochen. Trotzdem habe man aber Lehren aus diesem Fall gezogen. «Wir müssen unsere Einsätze viel genauer rapportieren, sodass man in ähnlichen Fällen besser reagieren kann».