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Eine Frau schützt sich vor Schlägen.
Legende: Freispruch für den Ehemann: Das Bezirksgericht hat keine Beweise dafür, dass er seine Frau über Jahre isoliert hat. Colourbox

Zürich Schaffhausen Ehefrau nicht eingesperrt - teilweiser Freispruch für Ehemann

Das Bezirksgericht Zürich hat einen 58-jährigen Mann teilweise freigesprochen. Es fand keine Beweise dafür, dass er seine Ehefrau über Jahre isoliert und vergewaltigt haben soll. Zudem zweifelte es an ihren Aussagen, die zum Teil widersprüchlich waren.

Das Gericht hat gemäss dem Grundatz «in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten» entschieden. Es gebe keine Beweise dafür, dass der Ehemann seine Frau zwölf Jahre eingesperrt, misshandelt und immer wieder vergewaltigt habe. Vor allem aber hegte der Einzelrichter Zweifel gegenüber den Schilderungen der Frau. Diese seien wenig konkret, unterschiedlich und widersprüchlich ausgefallen.

Hauptvorwürfe nicht bewiesen

Seltsam erschien dem Richter auch, dass die Nachbarn nicht das Geringste mitbekommen haben. Dies hätte in einem sehr ringhörigen Haus der Fall sein müssen. Angesichts der geltend gemachten Übergriffe sei zudem völlig unverständlich, dass sie nach eigenen Angaben jeweils auch ein-, zweimal wöchentlich einvernehmlich Sex mit ihrem Mann gehabt habe.

All diese Zweifel und Ungereimtheiten veranlassten das Gericht schliesslich, in den Anklagepunkten Nötigung und Vergewaltigung auf Freispruch zu entscheiden und so dem Antrag der Verteidigung zu folgen. Der Beschuldigte selber hatte die Vorwürfe im Prozess vergangene Woche dezidiert zurückgewiesen und als Racheakt bezeichnet.

Verurteilt wegen Faustschlag

Verurteilt wurde der Mann hingegen wegen einfacher Körperverletzung – und zwar zu einer bedingten Geldstrafe. Ihm konnte nachgewiesen werden, dass er seine Ehefrau mindestens einmal mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. Die Frau konnte ein Arztzeugnis vorlegen.

Sie erhält von ihrem Mann – von dem sie heute getrennt lebt – eine Genugtuung von 500 Franken. Dem 58-Jährige wiederum wurde eine Prozessentschädigung von 10'000 Franken zugesprochen. Ob die Verteidigung, die Klägerin oder die Staatsanwaltschaft das Urteil weiterziehen, ist noch offen.

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