Abfälle sind Rohstoffe. Daher setzt sich der Kanton Zürich als Pionier im sogenannten «Urban Mining» konsequent für die Rückgewinnung von Wertstoffen aus den Hinterlassenschaften unserer Gesellschaft ein, wie der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt.
Heute landet der kostbare Rohstoff Phosphor im Abfall. Weil Klärschlamm aus Abwasserreinigungsanlagen zu viele Schadstoffe enthält, darf er seit 2006 nicht mehr als Dünger auf die Felder ausgebracht werden. Der im Klärschlamm enthaltene Phosphor gelangt damit nicht mehr in den natürlichen Stoffkreislauf.
Kanton Zürich als Rohstoffmine
Ziel sei es, ein Verfahren zu entwickeln, das den Phosphor umweltschonend der Klärschlammasche entzieht, damit er als Rohstoff und Handelsware zur Verfügung steht, schreibt der Regierungsrat in seiner Mitteilung.
So soll der natürliche Kreislauf wieder geschlossen und die Schweiz langfristig unabhängig von Phosphorimporten werden. Pro Jahr fällt schweizweit im Klärschlamm etwa die gleiche Menge an Phosphor an, wie mit Mineraldünger importiert wird.
Durchbruch in der Forschung
Als wichtiger Schritt wird seit dem vergangenen Sommer der gesamte Klärschlamm des Kantons Zürich thermisch verwertet. Die dabei produzierte Klärschlammasche wird zurzeit noch auf einer Deponie gelagert. Früher wurde der Klärschlamm in Kehrichtverwertungsanlagen oder Zementwerken verbrannt. Der Phosphor ging dadurch verloren.
Es wird weltweit experimentiert. Aber was wir geschafft haben, ist bisher noch keinem gelungen.
Der vom Kanton mitgegründeten Stiftung «Zentrum für nachhaltige Abfall- und Ressourcennutzung» (ZAR) in Hinwil und Zuchwil ist es gemeinsam mit dem spanischen Technologiepartner Técnicas Reunidas SA erstmals gelungen, im Labor Phosphorsäure aus Klärschlammasche zu gewinnen.
Kostenbeteiligung des Kantons
Nun soll die technische Machbarkeit des Verfahrens in einer Pilotanlage geprüft werden. Der Kanton unterstützt dies mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von zwei Millionen Franken. Das sind rund sechzig Prozent der Kosten.
Im Gegenzug erhält der Kanton freien Zugang zu den Erkenntnissen der weiteren Entwicklungsarbeiten und hat Anrecht auf eine Gratislizenz, falls das Verfahren patentiert wird.