Das heutige Angebot an schulergänzenden Tagesstrukturen im Kanton Schaffhausen bezeichnet Bildungsdirektor Christian Amsler (FDP) als «bescheiden». Die Gesetzesvorlage für den Ausbau dieses Angebots macht die Regierung aber nicht ganz freiwillig - durch den Beitritt des Kantons zum sogenannten Harmos-Konkordat ist er verpflichtet, Blockzeiten und Tagesstrukturen anzubieten. Dieser Verpflichtung kommt der Regierungsrat nun also nach.
Ein erster Zwischenschritt auf dem Weg zur «Königsdisziplin»
Konkret schlägt die Regierung vor, dass Gemeinden bei Bedarf Tagesstrukturangebote für Kinder ab dem Kindergartenalter bis zum Ende der Sekundarschule von 7:15 Uhr bis 18 Uhr bereitstellen müssen. In welcher Form die Gemeinden die Betreuung anbieten möchten, ist ihnen überlassen. Tagesschulen, gemäss Amsler die «Königsdisziplin», brauchten noch Zeit - vor allem, was die gesellschaftliche Akzeptanz betrifft.
Die Kosten für die ausserschulische Betreuung sollen gemäss Gesetzesvorschlag in erster Linie die Eltern tragen, rund einen Drittel dürften auf die Gemeinden entfallen und der Rest - die Regierung rechnet mit einem Sechstel - finanziert der Kanton.
Lange Übergangsfrist als Beruhigungspille
Die Gesetzesvorlage kommt nun ins Kantonsparlament. Die zusätzlichen Ausgaben für Kanton und Gemeinden dürften zu diskutieren geben.
Der Schaffhauser Regierungsrat hat allerdings einen Puffer eingebaut: Die Gemeinden sollen bis zu zehn Jahre Zeit erhalten, um ein schulergänzendes Betreuungsangebot aufzubauen. «Das ist in der Tat grosszügig», gibt Christian Amsler zu. Aber die Gemeinden sollten sich optimal vorbereiten können, was halt Zeit brauche.