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Strommasten
Legende: Kanton Zürich will 30 Millionen pro Jahr von den EKZ. Hier im Bild: eine Anlage der EKZ in Brütten Keystone

Zürich Schaffhausen EKZ sollen 30 Mio. Franken pro Jahr in die Zürcher Kasse spülen

Bisher mussten die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich keine Gewinnausschüttung an den Kanton bezahlen. Dies will die Finanzkommission im Kantonsrat ändern. Während drei Jahren sollen jährlich 30 Millionen Franken an den Eigentümer, den Kanton Zürich, bezahlt werden. Die EKZ wehren sich dagegen.

Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) sollen während den nächsten drei Jahren 30 Millionen Franken an den Kanton Zürich ausschütten. Die Finanzkommission beantragt dem Kantonsrat, eine Änderung der entsprechenden Verordnung zu genehmigen, heisst es in einer Mitteilung der Kommission. Damit stützt sie den Entscheid des Regierungsrates.

«Der Kanton Zürich ist Eigentümer der EKZ und trägt somit das finanzielle wie auch das unternehmerische Risiko. Daher ist es gerechtfertigt, dass sich diese Verantwortung auch abgelten lässt», sagt Beatrix Frey, Kommissionspräsidentin auf Anfrage. Die EKZ hätten ein hohes Eigenkapital und seien finanziell gut aufgestellt, sagt Frey weiter. Eine Gewinnausschüttung sei somit auch ohne Erhöhung des Strompreises möglich.

EKZ wehren sich juristisch gegen eine Gewinnausschüttung

Die EKZ sind nicht grundsätzlich dagegen, dem Kanton einen Beitrag zu bezahlen. Dafür müsse aber das Gesetz geändert werden, so ein Sprecher der EKZ. Im aktuellen Gesetz heisse es, dass die EKZ als öffentlich-rechtliche Anstalt keinen Gewinn machen dürfe. In der neuen Verordnung des Regierungsrates, welche die Finanzkommission nun zur Annahme empfiehlt, sei aber geschrieben, dass die EKZ jährlich 30 Millionen Franken Gewinn machen müssten - und diesen dem Kanton abliefern. Das sei ein Widespruch, so die EKZ.

Die Elektrizitätswerke kämpfen deshalb juristisch gegen den Kanton. Auf Anfrage des «Regionaljournals» heisst es, man wolle weiterhin, dass das Verwaltungsgericht diese Frage klärt.

Am 5. Dezember entscheidet der gesamte Kantonsrat über diese Gewinnabschöpfung. Nach dem klaren Votum in der Kommission dürfte das Geschäft auch im Rat sehr gute Chancen haben.

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