Dass der Zürcher Kantonsrat die Option für Pistenverlängerungen aus dem kantonalen Richtplan gestrichen hat, führt zu einer Differenz mit den Plänen beim Bund. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) setzt sich denn auch dafür ein, dass der kantonale Richtplan geändert werden muss. In Zürich geht man davon aus, dass dies nicht in der Kompetenz des Bundes ist. Doch im eidgenössischen Raumplanungsgesetz ist genau für diesen Fall ein Differenzbereinigungsverfahren vorgesehen. Werden sich die Parteien nicht einig, so entscheidet der Bundesrat. Dieser hat sich schon früher für Pistenverlängerungen ausgesprochen. Roger Bosonnet vom Bazl: «Man kann davon ausgehen, dass der Bundesrat wieder gleich entscheiden würde. Aber man muss jetzt zuerst einmal abwarten, wie das Verfahren verläuft und was die Gespräche mit dem Kanton Zürich bringen.»
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Zürich Schaffhausen Entscheid gegen den Willen der Zürcher?
In Sachen Pistenverlängerungen gehen die Meinungen auseinander: während ein Pistenausbau im kantonalen Richtplan nicht mehr vorgesehen ist, beinhaltet der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt die Option auf Pistenverlängerungen. Falls keine Einigung zustande kommt, hat der Bundesrat das letzte Wort.
smis; Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 6:32 Uhr