Die Lebenspartnerin und die Zwillinge von Rolf Erb hatten sich dagegen gewehrt, dass ihr Schloss, die Autos und weitere Vermögenswerte verkauft werden. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde jedoch abgewiesen. Der Erlös aus dem Verkauf dieser Güter soll nun den Gläubigern zukommen.
Der Anwalt der Gläubiger, Matthias Hotz, spricht von einem «tollen Erfolg». Er rechnet damit, dass mit dem Verkauf des Schlosses und der Autos eine Summe von «ein paar Dutzend Millionen Franken» zusammenkommt. Angesichts des Schuldenbergs, der auf etwa sechs Milliarden Franken geschätzt wird, eine kleine Summe.
Der Entscheid hat für Hotz jedoch auch einen grossen symbolischen Wert. «Er zeigt, dass solche Machenschaften nicht zulässig sind», streicht er im Gespräch mit dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» heraus.
Die Vorgeschichte
Zügeltermin steht noch aus
Die Gläubiger müssen nun entscheiden, wie lange Erb und seine Familie im Schloss bleiben können. Man wolle nichts überstürzen, sagt Hotz. Doch es sei klar, dass sie nun irgendwann ausziehen müssten. Im Falle des 64-jährigen, gesundheitlich angeschlagenen Rolf Erb, stellt sich zudem die Frage, ob er seine siebenjährige Haftstrafe antreten kann.