Der 60-jährige Zuppiger muss überdies eine Busse von 1500 Franken bezahlen. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Der gescheiterte Bundesratskandidat hatte 240'000 Franken veruntreut. Zuppiger und sein Mitarbeiter, die beide vor Gericht erschienen waren, hatten die Erbschaft einer verstorbenen Mitarbeiterin dazu benutzt, eigene Rechnungen zu bezahlen. Beglichen wurden die Rechnungen mit dem Geld - das der Krebsliga und der Pro Senectute hätte weitergeleitet werden sollen - unter anderem die Lohnkosten der Beratungsfirma Zuppiger & Partner AG, Steuerrechnungen und Übernachtungen in einem Berner Luxushotel.
«Beträchtliche Deliktsumme»
Zuppigers Verschulden wiege «nicht mehr leicht», begründete das Gericht den Urteilsspruch. Die Deliktsumme von 240'000 Franken sei beträchtlich. Besonders verwerflich sei, dass Zuppiger jahrelang den Willen einer Verstorbenen missachtet und mit seiner Tat zwei Hilfswerke geschädigt habe. Zu Gunsten des Beschuldigten sprächen dessen Geständnis sowie die Tatsache, dass er den gesamten Betrag
zurückgezahlt hat.
Abgekürztes Verfahren
Zuppiger nahm das Urteil äusserlich reglos zur Kenntnis. Der Prozess dauerte nur kurz, weil Zuppiger geständig war und er den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft akzeptierte.
Politkarriere abgebrochen
Zuppiger hatte in einer Stellungnahme vom Oktober 2012 betont, dass wegen der Sache keine Dritten zu Schaden gekommen seien. Nachdem die Krebsliga und die Pro Senectute inverveniert und mit Klagen gedroht hatten, überwies ihnen Zuppiger die 240'000 Franken mit Zinsen. Die Erbschaftsaffäre hatte für Zuppiger weitreichende Konsequenzen. Er musste seine Bundesratskandidatur zurückziehen, verlor seinen Posten als Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes und die Unterstützung der Zürcher SVP. Am 10. September 2012 zog er den endgültigen Schlussstrich unter seine Politkarriere und trat aus dem Nationalrat zurück.