Auslöser des Strafverfahrens ist ein E-Mail, welches Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser nach einer Sitzung verschickt hat. An dieser Sitzung wurde beschlossen, dess es gegen Christoph Blocher ein Strafverfahren geben soll. Dies im Zusammenhang mit den Bankdaten des ehemaligen Nationalbank-Präsidenten Philipp HIldebrand, welche Blocher der Presse zugespielt haben soll.
Das E-Mail schickte Bürgisser einem ehemaligen Angestellten der Oberstaatsanwaltschaft. Dieser hatte empfohlen, gegen Blocher ein Strafverfahren zu eröffnen.
Das Zürcher Obergericht entschied Ende 2012, in Zusammenhang mit dieser E-Mail keine Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Bürgisser zu erteilen. Seine Verweigerung begründete das Gericht mit dem Fehlen eines hinreichenden Tatverdachts.
Christoph Blocher reichte gegen diesen Entscheid Beschwerde ein. Diese wurde nun vom Bundesgericht gutgeheissen. Es kommt zur Strafuntersuchung gegen Oberstaatsanwalt Bürgisser. Laut den Richtern in Lausanne ist dabei vom Grundsatz «im Zweifelsfall Anklage erheben» auszugehen.