Vor einem Jahr hatte schon das Zürcher Verwaltungsgericht die Beschwerde der Anwohnerin abgewiesen. Die Stadt habe einen erheblichen Ermessensspielraum, wenn es um den Bau von Kinderhorten gehe. Deshalb dürfe sie mit dem Bau des Hortes den Wohnanteil unterschreiten, der für diese Zone vorgeschrieben sei, und dem Bau auch einige Bäume opfern, befand das Gericht.
Gegen dieses Urteil reichte die Anwohnerin beim Bundesgericht Beschwerde ein: Das Urteil sei willkürlich, bei einem privaten Bauherrn hätte das Gericht anders entschieden, monierte sie damals. Doch das höchste Gericht der Schweiz sieht die Sache anders.
Keine Willkür
Das Verwaltungsgericht habe die Interessen sorgfältig abgewogen. Von Willkür könne keine Rede sein, urteilt das Bundesgericht und weist die Beschwerde ab. Damit kann der Hort beim Schulhaus Ilgen im Zürcher Schulkreis Zürichberg nun gebaut werden.
Urs Spinner, Departementssekretär des Zürcher Hochbaudepartements, reagiert erleichtert: «Wir werden die Planung sofort wieder aufnehmen. Im Frühling 2014 soll mit dem Bau begonnen werden, im Sommer 2015 soll der Neubau bezugsbereit sein», sagte er gegenüber dem «Regionaljournal».
Der Hort soll dereinst Platz für die Betreuung von 140 Kindern bieten. Das Projekt wurde in einem Architekturwettbewerb ermittelt. Die Kosten beliefen sich ursprünglich auf 9,4 Millionen Franken.