Das Schreiben verfasste Anwalt Stephan Bernard im Hinblick auf die Parlamentsdebatte über den Bericht der Justizkommission zum «Fall Carlos» vom kommenden Montag. Neben der breiten Berichterstattung in den Medien vervollständige die Darstellung einer weiteren Sicht der Dinge das Bild, schreibt er.
Zwar seien die Kosten für das Sondersetting schon sehr hoch gewesen, aber die Massnahme hätte auch seine Wirkung gezeigt. Zudem wären bei der Fortsetzung die Kosten zurückgefahren worden.
Öffentliche Meinung führte Regie
Ob der abrupte Abbruch pädagogisch sinnvoll war, könne «mit Fug bezweifelt werden», schreibt der Anwalt. Für den jungen Mann selbst müsse der Eindruck entstanden sein, dass nicht rechtsstaatliche und pädagogische Erwägungen, sondern die öffentliche Meinung Regie führten.
Die Justizikommission des Kantonsrates hatte sich aufgrund des öffentlichen Wirbels mit der Rolle der Behörden im «Fall Carlos» befasst. Ihrer Ansicht nach lief die Anordnung des Sondersettings korrekt ab – allerdings habe man in Sachen Kosten zu wenig genau hingeschaut. Für künftige Settings empfiehlt die Kommission unter anderem Aufwand-Abrechnungen an Stelle von Kostenpauschalen.