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Zürich Schaffhausen Fall Erb: Kritik an Zürcher Staatsanwaltschaft

Im Pleitefall Erb kommt es in einem Anklagepunkt zur Verjährung, weil der Berufungs-Prozess vertagt werden musste. Die Staatsanwaltschaft Zürich hätte dies nicht zulassen dürfen, findet Strafrechtsprofessor Martin Killias.

Diese Woche hätte der Berufungsprozess gegen den Milliardenpleitier Rolf Erb stattfinden sollen. Wegen Schwangerschaftskomplikationen der leitenden Staatsanwältin wurde er jedoch bis in den Herbst vertagt. Durch diese Verzögerung wird ein Punkt in der Anklageschrift zum Prozessauftakt im Oktober verjähren.

Strafrechtsexperte Martin Killias kritisiert die Staatsanwaltschaft Zürich. Es sei verheerend, wenn bei einem so grossen und wichtigen Prozess alles von einer einzigen Person abhänge. Killias verstehe zwar, dass jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten könne, aber solche Situationen müsse eine grosse Institution wie die Staatsanwaltschaft Zürich einplanen und auffangen können.

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