Die UBI hat am Freitag drei Beschwerden von Christoph Mörgeli abgewiesen. Das Schweizer Fernsehen SRF habe mit Beiträgen in zwei «Rundschau»-Sendungen sowie in «10vor10» über Mörgelis Rolle als Doktorvater das Programmrecht nicht verletzt, befand die UBI.
Dabei ging es um die Art und Weise, wie am Medizinhistorischen Institut der Universität Zürich Dissertationen betreut und angenommen wurden. Zu dieser Zeit war Mörgeli als Titularprofessor und Konservator an Institut und Museum angestellt.
Wesentliche Punkte übergangen
Mörgeli kritisiert vor allem, dass die UBI auf wesentliche Punkte seiner Kritik gar nicht eingegangen sei. Deshalb ziehe er das Urteil weiter, meldet der «SonntagsBlick». Zwei Personen, die als Hauptzeugen bei SRF herangezogen worden waren, hätten gar nie bei ihm promoviert, so Mörgeli. Auf diese Kritik sei die UBI nicht eingegangen und habe sich für nicht zuständig erklärt.