Zum Inhalt springen
Aussenansicht des Eingangs zum Medizinhistorischen Museum der Universität Zürich
Legende: Die Sammlung des Medizinhistorischen Museums unter der Leitung von Christoph Mörgeli erhielt schlechte Noten. Keystone

Zürich Schaffhausen «Fall Mörgeli»: Uni-Mitarbeiterin wehrt sich gegen ihre Kündigung

Sie habe vertrauliche Informationen preisgegeben und damit ihre Loyalitätspflicht schwerwiegend verletzt. So begründet die Universität Zürich die Kündigung der stellvertretenden Leiterin des Medizinhistorischen Instituts. Sie akzeptiert ihre Entlassung aber nicht.

Ein Strafverfahren der Zürcher Staatsanwaltschaft brachte es ans Licht: Eine Mitarbeiterin des Medizinhistorischen Instituts der Universität Zürich hat nachweislich einen Journalisten des «Tages Anzeigers» mit internen, vertraulichen Informationen aus ihrem Institut versorgt. Sie gewährte ihm ebenfalls Zugriff auf Rechner der Universität. Das schreibt die Uni Zürich in einer Mitteilung.

Der «Fall Mörgeli» hat nun auch Konsequenzen für die «Whistleblowerin»

Diese Informationen führten schliesslich zu einer breiten Berichterstattung über die teils mangelhafte Arbeit von SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli als Professor und Leiter des Medizinhistorischen Museums der Universität. Die Berichterstattung habe verhindert, dass die Universität das laufende Mitarbeiterbeurteilungsverfahren zu Prof. Mörgeli weiterführen konnte, heisst es weiter. Damit habe die Mitarbeiterin der Uni Zürich einen sehr grossen Schaden zugefügt.

Finanzielle Folgen der Entlassung nicht tragbar

Die fehlbare Mitarbeiterin bleibt trotzdem bis Ende April 2014 angestellt. So lange dauert die Kündigungsfrist. Sie erhält aber ab sofort keinen Lohn mehr. Die Universität möchte zudem ihren Lohn des vergangenen Jahres zurück. Deshalb will die betroffene stellvertretende Leiterin des Medizinhistorischen Instituts gegen ihre Kündigung rekurrieren. «Mir bleibt aus finanziellen Gründen keine andere Möglichkeit», sagt sie auf Anfrage des «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» von Radio SRF.

Mehr zum Thema

In der Mitteilung der Universität heisst es lediglich, man habe sich leider nicht auf eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses einigen können. Die Universität Zürich hält gleichzeitig fest, dass die wissenschaftlichen Leistungen der Betroffenen einwandfrei gewesen seien.

Nur eines von mehreren Verfahren

In der «Affäre Mörgeli» sind weitere Strafverfahren hängig, darunter auch eine Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung, die sich gegen Christoph Mörgeli richtet. Er wehrt sich ebenfalls gegen seine Kündigung als Leiter des Medizinhistorischen Museums der Universität Zürich. Zur Entlassung der Whistleblowerin in seinem Fall wollte er sich gegenüber Radio SRF nicht äussern.

Alfred Heer, Präsident der SVP des Kantons Zürich, fordert dagegen nun auch Konsequenzen für den Institutsleiter Flurin Condrau. Zudem müsse die Uni Zürich auch den Journalisten des «Tages Anzeigers» anzeigen. Die Zeitung rechtfertigt auf Anfrage die Veröffentlichung vertraulicher Daten mit dem übergeordneten, öffentlichen Interesse des Falls.

Meistgelesene Artikel