Begünstigt werden Haus- und Wohnungseigentümer, deren Liegenschaften im Bereich der Südanflugroute liegen und nicht Bestandteil des ordentlichen Schallschutzprogramms sind. Konkret sind das Teile der Gemeinden Opfikon, Wallisellen, Zürich und Dübendorf.
Die Wahl in der Qual
Die betroffenen Immobilienbesitzer können zwischen zwei Optionen auswählen:
- ein Antrieb, der das offene Fenster vor dem ersten Anflug am Morgen automatisch schliesst
- ein Schalldämmlüfter, der bei geschlossenem Fenster für Frischluftzufuhr sorgt
Für die Betroffenen ist der Einbau kostenlos. Ein Info-Pavillon, der in den kommenden Wochen an verschiedenen Orten aufgestellt wird, soll ihnen dabei helfen, eine Wahl zu treffen. Das Ziel der Flughafen Zürich AG sei es, bereits in wenigen Wochen mit der Realisierung beginnen zu können.
Streit bis vors Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesgericht hatte den Flughafen im Dezember 2010 dazu verpflichtet, zusätzlich zum bestehenden Schallschutzprogramm ein Schutzkonzept Süd auszuarbeiten. Der Bund bewilligte das Konzept im Jahr 2013.
Allerdings waren Dübendorf, Opfikon und der Verein «Flugschneise Süd - Nein» mit dem Konzept unzufrieden und gelangten ans Bundesverwaltungsgericht. Ihnen ging der Schutz der Bevölkerung zu wenig weit.
Das Bundesverwaltungsgericht liess sie im Oktober 2015 jedoch mit ihren Forderungen abblitzen. Das Schutzkonzept Süd sei ausreichend und die weitergehenden Forderungen unverhältnismässig.