Der Flughafen Zürich muss die Anwohner besser vor Lärm schützen. Der Bund hatte das «Schutzkonzept Süd» des Flughafens im November 2013 genehmigt – inklusive der umstrittenen automatischen Fensterschliessmechanismen an Schlafzimmerfenstern. Gemeinden rund um den Flughafen betrachten dieses Schutzkonzept jedoch als ungenügend und haben sich dagegen gewehrt.
Das Bundesverwaltungsgericht lässt die Gemeinden nun in den meisten Beschwerdepunkten abblitzen. Es betrachtet das Schutzkonzept als ausreichend. Die Gemeinden erhalten nur in einem Teilaspekt Recht: Der Flughafen muss das Schutzkonzept innerhalb von zwei Jahren umsetzen.
Flughafensprecherin Sonja Zöchling spricht von einem erfreulichen Urteil: «Wir sind davon ausgegangen, dass es eine Frist geben wird. Nun werden wir vorwärts machen und dieses so schnell wie möglich umsetzen.»
In den meisten Punkten abgeblitzt
Die kleinen Motörchen, die die Schlafzimmerfenster am Morgen vor den ersten Südanflügen automatisch schliessen, müssen also schnell eingebaut werden.
Die Vorgeschichte
Das Gericht sprach sich allerdings dagegen aus, dass auch jedes andere Zimmer, welches theoretisch als Schlafzimmer genutzt werden könnte, besser vor Lärm geschützt werden muss. Und auch die Forderung der Stadt Opfikon wird abgewiesen: Diese wollte, dass mehr Quartiere die Wahl zwischen Schalldämmlüftung oder Fenstermotörchen haben. In Dübendorf muss der Flughafen nach diesem Urteil keine zusätzlichen Schallschutzfenster bezahlen.
Martin Looser, der Anwalt der Gemeinden, kann sich darum vorstellen, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen: «Ich denke, dass wir punktuell Chancen hätten. Aber wir müssen das mit unseren Klienten noch abklären.»