Nach alter Regelung hatten die Hortleiterinnen in der Stadt Zürich Anspruch auf fünf bis acht Wochen Ferien. Die Stadt wollte diesen Ferienanspruch im Juli 2013 auf das stadtübliche Mass kürzen. Dagegen wehrten sich die Hortleiterinnen mit Hilfe der Gewerkschaft vpod durch alle Instanzen – mit wechselndem Erfolg.
Nein – Jein – Nein
Die Hortleiterinnen und der vpod fanden, das Hortpersonal arbeite praktisch ohne Pause und zu einem tiefen Lohn. Deshalb hätten sie mehr Ferien verdient als das übrige städtische Personal. Beim Bezirksrat blitzten sie mit ihrer Beschwerde noch ab. Das Verwaltungsgericht lehnte den höheren Ferienanspruch zwar auch ab. Es verlangte aber, dass die Stadt die Ferienkürzung mit mehr Lohn ausgleicht.
Dieses Urteil zog die Stadt ans Bundesgericht weiter – mit Erfolg. Sie darf den Ferienanspruch der Hortleiterinnen auf vier bis sechs Wochen kürzen, ohne ihnen mehr Lohn zu bezahlen.