Es gilt zwar in beiden Kantonen nach wie vor die dritte Gefahrenstufe («erheblich»). Trotzdem hat sich die Waldbrandgefahr in den letzten Tagen nicht mehr weiter verschärft, weil es am Wochenende geregnet hat. Ausserdem sind für Mitte Woche weitere Regenfälle vorhergesagt.
Deshalb sprechen die Regierungen von Zürich und Schaffhausen in ihren Kantonen für den 1. August kein Feuerverbot aus. Allerdings sei weiterhin grösste Vorsicht im Umgang mit Feuerwerk geboten, vor allem in der Natur:
- Feuerwerkskörper sollten nur im überbauten Gebiet oder an den von den Gemeinden definierten Orten abgebrannt werden.
Beim Abbrennen von mobilen Feuerwerkskörpern (z.B. Raketen) sollte ein Abstand von mindestens 100 Meter zum Wald und zu trockenen Feldern eingehalten werden.
(Quelle: Staatskanzlei Schaffhausen)
Auch für Grillfeuer gelten Vorsichtsmassnahmen:
- Grillfeuer nur in bestehenden, festen Feuerstellen entfachen.
- Grillfeuer dauernd beobachten, bei Funkenflug Feuer sofort löschen.
- Jedes Feuer muss vor dem Weggehen vollständig gelöscht werden.
- Grillasche nicht unachtsam entsorgen.
Bei starkem Wind soll auf Feuer im Freien verzichtet werden.
(Quelle: Baudirektion Kanton Zürich)