Mit Hilfe eines sogenannten SIL-Objektblattes bestimmt das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL die Rahmenbedingungen für den Flughafen Zürich - eine kompliziert Angelegenheit. Und weil der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland noch nicht ratifiziert ist, wird das ganze noch komplexer.
Südstarts geradeaus: kein Grund zur Aufregung
Deshalb hat sich das BAZL entschlossen, die Bewilligung in zwei Etappen aufzuteilen. Am Mittwoch hat der Bundesrat die erste Etappe verabschiedet. «Die Rahmenbedingungen entsprechen weitgehend dem heutigen Betrieb auf dem bestehenden Pistensystem», teilt das BAZL mit. Mit einer Ausnahme: Neu sind Südstarts geradeaus bei Bise und Nebel grundsätzlich vorgesehen.
Kein Grund zur Aufregung, findet der Flughafen: «Uns war es wichtig, dass die Möglichkeit besteht. Wir haben heute aber nicht vor, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen», sagt Flughafensprecherin Sonja Zöchling im «Regionaljournal Zürich Schaffhausen».
Mitspracherecht bei der zweiten Etappe
Pistenverlängerungen und der gekrümmte Nordanflug, welche für die Umsetzung des Staatsvertrages nötig wären, wurden im SIL-Objektblatt erst als «Vororientierung» eingetragen. Vor der zweiten Etappe werde es eine ordentliche Anhörung der Behörden und ein Mitwirkungsverfahren für die Bevölkerung geben, verspricht das BAZL.