Das Bild zeigt den Alltag auf den Eishockeyfeldern in der Schweiz: Zwei Spieler, die um den Puck kämpfen. Ihre Hosen und Schienbeine ziert Werbung für zwei bekannte Schweizer Biermarken. Dieses Bild sei selber Werbung und Werbung – auch unbeabsichtigte – sei in Abstimmungszeitungen nicht zulässig, begründet die Zürcher Regierung ihren Entscheid.
«Ein Widerspruch in sich»
Beim Blauen Kreuz hat man für diese Haltung kein Verständnis: «Das geht in Richtung Einschränkung der politischen Rechte», meint der Geschäftsführer Stephan Kunz im «Regionaljournal Zürich Schaffhausen. Ein erklärendes Bild zum geforderten Werbeverbot für Alkohol im Sport beinhalte Werbung, das gehe gar nicht anders. Das Blaue Kreuz prüft deshalb, ob es den Entscheid der Zürcher Regierung ans Bundesgericht weiterziehen will.