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Zürich Schaffhausen Frau mit Axt umgebracht: 20 Jahre Gefängnis statt lebenslänglich

Vor drei Jahren hat der Angeklagte seine Frau auf offener Strasse mit elf Axt-Hieben getötet. Vom Bezirksgericht Zürich erhielt er dafür im letzten Juni lebenslänglich wegen Mordes. Der Verteidiger zog den Fall ans Obergericht weiter und dieses reduzierte die Strafe nun auf 20 Jahre.

Sein Mandant sei mit zehn Jahren schon genug bestraft, sagte die Verteidigerin des Täters am Dienstagmorgen vor dem Obergericht. Er akzeptierte zwar die Verurteilung wegen Mordes, welche das Bezirksgericht im letzten Juni ausgesprochen hat, verlangte aber eine Strafmilderung - zehn Jahre statt lebenslänglich.

Das Gericht müsse Charakter und Vorleben seines Mandanten berücksichtigen, er sei sehr pflichtbewusst, argumentierte die Verteidigerin.

«Die Frau abgeschlachtet»

Die Staatsanwaltschaft blieb bei ihrer Forderung nach einer lebenslangen Strafe. Der Täter sei äusserst brutal und kaltblütig vorgegangen, als er seine Frau vor drei Jahren vor dem Letzigrund mit einer Axt getötet hatte. Er habe sein wehrloses Opfer in der Öffentlichkeit «regelrecht abgeschlachtet.»

Nun hat das Obergericht sein Urteil gefällt: der Täter erhält 20 Jahre statt lebenslänglich. Strafmildern wirke sich aus, dass sich der Mörder direkt nach der Tat bei der Polizei gestellt habe. Ausserdem bestehe bei ihm kein ernstzunehmendes Rückfallrisiko.

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Staatsanwalt Ulrich Weder ist nicht zufrieden mit dem abgeschwächten Urteil. Er prüft nun den Weiterzug ans Bundesgericht.

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