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Zürich Schaffhausen Freispruch auf der ganzen Linie für Zürcher IV-Gutachter

Der ehemalige Leiter einer Begutachtungs-Stelle hat laut Obergericht richtig entschieden. Er hatte eine Frau trotz Schleudertrauma als arbeitsfähig eingestuft.

Er soll ein falsches Gutachten ausgestellt und damit eine Frau eigenmächtig als arbeitsfähig eingestuft haben. Dies, obwohl sie angab, nach zwei Auto-Unfällen unter einem Schleudertrauma zu leiden. Das Zürcher Obergericht hat den ehemaligen Leiter einer Zürcher IV-Begutachtungs-Stelle nun von allen Vorwürfen freigesprochen.

Bezirksgericht: «Im Zweifel für den Angeklagten»

Das Gutachten des Angeklagten war ausschlaggebend dafür, dass der Frau keine Invalidenrente zugesprochen worden war. Das Bezirksgericht Zürich hatte den Gutachter im Frühling 2012 bereits freigesprochen, allerdings nur mangels Beweisen. «Im Zweifel für den Angeklagten», hatten die Bezirksrichter ihr Urteil damals begründet.

Umstritten in dem Fall ist vor allem die Zweitmeinung eines Neurologen. In seinem Untergutachten soll er laut Anklage der Frau bescheinigt haben, sie sei nicht  voll arbeitsfähig. Anders als der Angeklagte, der in seinem Schlussbericht der Frau volle Arbeitsfähigkeit attestierte. Der happige Vorwurf seiner Ankläger: Der Hauptgutachter habe bewusst diese wichtige Zweitmeinung unterschlagen und sein Gutachten damit gefälscht. Nicht zuletzt auch um seine Auftraggeberin, eine grosse Unfallversicherung, zu schonen.

Weiterzug offen

Das Zürcher Obergericht kommt nun zum Schluss, dass es nicht nur keine Beweise für die Urkundenfälschung gibt, sondern dass der Gutachter auch grundsätzlich alles richtig gemacht hat. Ob der Fall weitergezogen wird vor Bundesgericht, ist noch offen.

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