Ursprünglich hatte der Staatsanwalt eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung verlangt. Davon wich er in seinem Plädoyer ab: Es gebe zwar noch offene Fragen, eine Fahrlässigkeit könne aber nicht bewiesen werden. Offenbar sahen das die Richter genauso und sprachen den Angeklagten frei.
Der heute 44jährige Mann stand vor Bezirksgericht, weil er vor drei Jahren während des Autofahrens plötzlich einen epileptischen Anfall erlitten hatte. Dabei verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und überfuhr zwei Hobby-Fischer auf dem Bürkliplatz. Die beiden Männer kamen ums Leben.
Die Angehörigen der beiden Opfer verlangten eine Verurteilung. Ob sie das Urteil weiterziehen, ist noch offen.