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Weg am Zürichsee entlang, im Vordergrund hölzerne Aussichtsplattform mit Bänkli
Legende: Ausblick auf den Zürichsee für alle. Für diese Vision gehen die Initianten gegen den Kantonsrat vor Bundesgericht. Keystone

Zürich Schaffhausen Für den Zürcher Seeuferweg vor Bundesgericht

Der Zürcher Kantonsrat hat im Gegenvorschlag zur Initiative «Zürisee für alli» ein Enteignungsverbot festgeschrieben - in letzter Sekunde. Dies ist für die Initianten verfassungswidrig, sie wollen den Entscheid vor Bundesgericht bekämpfen.

Der Verein «Ja zum Seeuferweg» und 15 Privatpersonen haben beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht gegen einen Kantonsratsbeschluss vom vergangenen Herbst.

Der Verein hatte seine Volksinitiative «Zürisee für alli» zu Gunsten eines regierungsrätlichen Gegenvorschlags zurückgezogen. Dieser sieht vor, jährlich sechs Millionen Franken für den Bau von Uferwegen entlang von Zürcher Gewässern bereitzustellen.

Änderung in letzter Sekunde

Der umstrittene Artikel 28c.

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Der Zürcher Kantonsrat hat im Oktober 2013 folgenden Satz ins Strassengesetzt geschrieben: «Für die Erstellung von Uferwegen dürfen Eigentümerinnen und Eigentümer privater Grundstücke nicht enteignet und ihre Grundstücke nicht anderweitig beansprucht werden.»

Erst unmittelbar vor der Abstimmung im Kantonsrat fügte dieser auf Antrag der SVP ein Verbot von Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen ein. Gegen den Willen der Seeanstösser darf also kein Weg dem Ufer entlang führen. Ein Seeuferweg müsste teils weit ins Land hinein ausweichen.

Mit dieser Ergänzung «in letzter Sekunde», habe der Kantonsrat gegen Treu und Glauben verstossen, sagt Monika Spring, Kantonsrätin und Vizepräsidentin des Vereins «Ja zum Seeuferweg» im «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Die Variante des Zürcher Kantonsrates sei nun eigentlich das Gegenteil dessen, was die Initiative ursprünglich wollte. «Seeuferwege können nicht mehr durchgängig gebaut werden», sagt Monika Spring.

Verfassungswidriges Enteignungsverbot?

Die Schaffung enteignungsfreier Sonderzonen stehe «in eklatantem Widerspruch» zu den Zielsetzungen der Raumplanung. «Das Bundesgesetz zur Raumplanung, aber auch das Fuss- und Wanderweggesetz, sehen vor, dass die Ufer öffentlich zugänglich sein müssen», sagt SP-Kantonsrat Davide Loss. Das Enteignungsverbot sei daher verfassungswidrig, argumentieren die Beschwerdeführenden.

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Nach der Abstimmung im Kantonsparlament hatte die SP überdies angekündigt, sie prüfe zusammen mit dem Seeuferweg-Komitee die Lancierung einer neuen Initiative. Dies sei momentan aber kein Thema mehr, sagt Monika Spring, SP-Kantonsrätin und Vizepräsidentin des Vereins «Ja zum Seeuferweg». Man setze jetzt auf die Beschwerde, mit welcher man sich gute Chancen ausrechne.

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