Die neuen elektronischen Patientendossiers sollen die Behandlungsqualität verbessern. Zudem sollen sie helfen, die Abläufe in den Spitälern zu optimieren. Der Bund hat die Einführung dieser Dossiers vorgeschrieben, nun sind die Kantone an der Reihe.
Um die neuen Dossiers zu finanzieren, wollte der Zürcher Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger fünf Millionen Franken aus dem Lotteriefonds nehmen. Der Kantonsrat sagte jedoch vor einem Monat Nein. Schliesslich sei der Lotteriefonds für kulturelle und gemeinnützige Zwecke reserviert.
Wenige Tage später präsentierte Heiniger schon seinen Plan B. Nun soll das Geld doch aus der Kantonskasse kommen, jedoch als gebundene Ausgabe. Damit schaltete der Regierungsrat das Parlament aus.
Heiniger: «Habe kein Verständnis»
SP und GLP wollen das verhindern. Gemeinsam haben sie eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht. So gehe das nicht, protestiert SP-Fraktionschef Markus Späth: «Für dumm verkaufen können wir uns auch selber.»
Er habe kein Verständnis für diese Beschwerde, erklärte Thomas Heiniger auf Anfrage des «Regionaljournals». Die Dossiers seien unbestritten eine gute Sache. Für die Finanzierung gäbe es verschiedene Möglichkeiten.
Juristische Grauzone
Wie das Verwaltungsgericht in diesem Fall entscheidet, ist gemäss Experten offen. Wenn der Bund einem Kanton eine Aufgabe vorschreibe, könne die Kantonsregierung den nötigen Kredit in gewissen Fällen tatsächlich in eigener Regie bewilligen, erklärt Staatsrechtsprofessor Andreas Glaser von der Universität Zürich. Es gebe aber auch Fälle, in denen die Zustimmung des Kantonsparlaments doch verlangt werden. Grundsätzlich befinde man sich da in einer Grauzone.