Das Geld wird in einen Soforthilfefonds eingezahlt, mit dem Betroffene unbürokratisch unterstützt werden sollen. Pro Person sind Zahlungen bis 12'000 Franken möglich. Mittlerweile liegen in diesem Fonds, der in erster Linie durch die Kantone geäufnet wird, rund acht Millionen bereit. Verwaltet wird er von der Glückskette.
«Auch wenn der menschliche Schaden nicht wiedergutzumachen ist, müssen wir helfen», sagte Justizdirektor Martin Graf (Grüne). Eine Mehrheit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier war der selben Meinung: Die Vorlage wurde mit 151 zu 11 Stimmen angenommen.
«Damaliges Handeln aus damaliger Sicht beurteilen»
Gegen die Soforthilfe sprachen sich nur die EDU und einige SVP-Vertreter aus. Man müsse das Ganze doch zuerst prüfen, bevor man sich entschuldige, sagte EDU-Kantonsrat Heinz Kyburz (Männedorf). Zudem solle damaliges Handeln aus damaliger Sicht beurteilt werden.
Man dürfe nicht vergessen, dass diese Massnahmen damals politisch breit abgestützt gewesen seien. «Irgendwann werden wohl die heutigen Verhältnisse angeprangert.» Es sei falsch, jetzt eine Kollektivschuld zu konstruieren, sagte er weiter.
Betroffene leiden bis heute
Bis in die 1980-er-Jahre liessen die Behörden Personen, die nicht der damals vorherrschenden Moral entsprachen, administrativ versorgen, also ohne Gerichtsverhandlung auf unbestimmte Zeit wegsperren. Betroffene wurden kastriert, sterilisiert, ihnen wurden die Kinder weggenommen oder sie wurden bei Bauern als Verdingkinder platziert. Viele Betroffene leiden bis heute darunter.
In den vergangenen Jahren fanden in der Schweiz mehrere runde Tische mit Betroffenen, Behörden, Kirchen und dem Bauernverband statt. Daraus entstand auch die Idee des Härtefall- und Solidaritätsfonds. Da dafür aber zuerst eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden muss, wurde der Soforthilfefonds als Überbrückung vorgeschlagen. Der Kanton Zürich errichtete auf Empfehlung der Sozialdirektoren-Konferenz zudem eine Anlaufstelle für Betroffene.