Es klingt absurd: Das 1559 erstellte Bauernhaus «Fröschegrueb» in Regensdorf steht nach wie vor unter Schutz, wie das Baurekursgericht des Kantons Zürich in seinem Urteil festhält. Und dies, obwohl es das Gebäude überhaupt nicht mehr gibt – es wurde im Sommer 2015 abgebrochen.
Für das zerstörte Schutzobjekt sei nun «adäquater Ersatz» zu schaffen, verlangt das Gericht. Wie genau das gehen soll, ist allerdings noch unklar. Denn die historische Bausubstanz ist verloren.
Zumindest soll der sogenannte Situationswert erhalten werden. Das bedeutet, dass die «seit langer Zeit bestehende bauliche Situation, die für das angestammte Ortsbild von grosser Bedeutung ist», wiederhergestellt werden soll, wie es im Urteil heisst. Ein Neubau muss also die Vorgaben des Bauernhauses aus dem 16. Jahrhundert aufnehmen.
Heimatschutz zeigt sich zufrieden
Der Zürcher Heimatschutz ist sehr zufrieden und spricht von einer «selten scharfen Rüge». Urteile in dieser Deutlichkeit gebe es in der Schweiz selten.
Martin Kilias, Präsident des Zürcher Heimatschutz, sagt gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen»: «Solche Entscheide könnten landesweit Schule machen. Es zeigt, dass nicht jede Gemeinde oder jeder Eigentümer in einer ‹Nacht-und-Nebel-Aktion› geschützte Objekte abreissen kann.»
Gericht verlangt Überprüfung durch Kanton
Das nämlich wirft das Baugericht der Gemeinde Regensdorf vor. Es habe den Schutz des Bauernhauses «krass missachtet», als es ein Neubauprojekt auf dem Areal der «Fröschegrueb» bewilligte.
Das Baurekursgericht verlangt deshalb von der kantonalen Baudirektion, sie solle überprüfen, ob gegen die Gemeinde aufsichtsrechtliche Massnahmen ergriffen werden sollen.
Gemeinde wehrt sich gegen Vorwürfe
Der Regensdorfer Gemeindepräsident Max Walter (SVP) ist derweil nach wie vor der Meinung, der Gemeinderat habe nichts falsch gemacht. «Mir ist es wichtiger, Menschen zu retten als ein Haus zu schützen», verteidigt Walter die Bewilligung für den Abriss. Das verlotterte Bauernhaus habe die Passanten gefährdet.
Ob die Gemeinde Regensdorf nun wie verlangt Schutzmassnahmen für einen Neubau auf dem «Fröschegrueb»-Areal erlässt oder das Urteil an das Verwaltungsgericht weiterzieht, ist noch offen.