Bereits vor vier Jahren hat die Stadt Zürich entschieden: Wer ständig ohne Sicht ins Freie arbeiten muss, hat Anrecht auf zusätzliche Pausen, um in dieser Zeit «Licht zu tanken». Pro Tag brauche es 40 Minuten bezahlte Pause. Dies war eine der Auflagen, als die Stadt die Baubewilligung für die neue Migros im Hauptbahnhof erteilte.
Die Migros legte beim Kanton Rekurs ein. Unter anderem mit dem Argument, die bezahlten Zusatzpausen würden pro Jahr rund 750'000 Franken zusätzliche Lohnkosten verursachen. Der Kanton Zürich lehnte den Rekurs jedoch ab.
Weiterzug ans Bundesgericht möglich
Nun blitzte die Migros auch vor Verwaltungsgericht ab. Gesundheitsschutz sei Sache des Arbeitgebers und gehe deshalb zu seinen Lasten, heisst es im Urteil, das am Montag veröffentlicht wurde.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Migros kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen. Ob sie dies macht, ist noch unklar. Auf Anfrage gab die Migros keinen Kommentar.