Als «pietätlos und inakzeptabel» verurteilte die Universität Zürich das Verhalten der beiden Mitarbeiter. Sie hatten sich mit Leichenteilen aus der Sammlung des anatomischen Institutes fotografiert. Die Aufnahmen stellten sie, begleitet von sarkastischen Kommentaren, ins Internet.
Die Polizei ermittelte gegen die Beiden wegen «Störung des Totenfriedens». Zu einem Strafverfahren kommt es nun aber nicht, wie der zuständige Staatsanwalt auf Anfrage des «Regionaljournals Zürich Schaffhausen» erklärte.
Der Artikel «Störung des Totenfriedens», auf den eine mögliche Klage gestützt worden wäre, sei für diesen Fall nicht anwendbar, befand der Staatsanwalt. Damit kommen die beiden ehemaligen Uni-Mitarbeiter straffrei davon.