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Zürich Schaffhausen Gläserne Zürcher: Für Forschungszwecke gibt die Stadt Daten preis

Die Stadt Zürich unterliegt einem strengen Datenschutzgesetz und geht mit den Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger sehr restriktiv um. Für Forschungszwecke gibt es jedoch Ausnahmen. Das Datenschutzgesetz erlaubt ausdrücklich die Herausgabe von Daten an Lehrinstitute wie Uni und ETH.

Wer in Zürich wohnt, hat grosse Chancen, zu einer Studie, beispielsweise der Uni oder der ETH, eingeladen zu werden. Die Briefe sind persönlich an sie adressiert, die Daten dazu erhalten die Institute vom Einwohnermeldeamt Zürich. 

Grundsätzlich betreibe die Stadt keinen Adresshandel, betont der Direktor des Bevölkerungsamtes, Sergio Gut. Zu Forschungszwecken von Lehrinstituten wie Uni, ETH oder dem Nationalfonds seien jedoch Ausnahmen möglich. Diese Ausnahmen sind im Informations- und Datenschutzgesetz der Stadt Zürich geregelt, die Stadt handelt also völlig legal. Trotzdem hat Sergio Gut Verständnis für die Kritik an der Weitergabe von Daten. «Mich würde es auch aufregen, wenn jeder an meine Adresse käme - ich kann aber versichern, dass wir Daten unserer Bürgerinnen und Bürger nur sehr restriktiv und unter strengen Auflagen weitergeben.» Krethi und Plethi hätten keine Chance an Adressen heranzukommen. Private Firmen würden zum Beispiel nicht berücksichtigt.

Vertrauen ist gut. Ist Kontrolle besser?

Zusammen mit den Daten erhalten die Institute einen ganzen Katalog mit Auflagen: Die Daten müssen sofort gelöscht werden, die Weitergabe an Dritte ist verboten, aus den verarbeiteten Daten dürfen keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sein usw. Wie penibel die Institute die Auflagen erfüllen, könne die Stadt jedoch nicht kontrollieren, räumt Gut ein. «Wir verfahren nach Treu und Glauben.» Wem dies nicht reicht, hat jedoch eine einfach Möglichkeit, seine Daten unter Verschluss zu halten: Mit einem unkomplizierten Formular kann jede und jeder seine Daten bei der Stadt kostenlos sperren lassen.

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