Die SP-Initiative «Keine Steuergeschenke für Grossaktionäre» verlangt, dass Grossaktionäre ihre Gewinne voll versteuern müssen. Bisher werden ihre Erträge nur halb besteuert, falls der Aktionär mindestens zehn Prozent des Kapitals einer Firma besitzt. Die SP argumentiert mit der prekären Lage der Kantonsfinanzen. Deshalb müssten derart «ungerechte Privilegien» abgeschafft werden.
Warnung vor Alleingang
Die Schaffhauser Regierung und die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat warnen hingegen, dass Schaffhausen der einzige Kanton wäre, der diese Regelung abschaffen würde. Damit würden Gewinne doppelt besteuert; bei der Firma und beim Aktionär. Vor allem für KMU-Betriebe wäre dies eine Belastung, sagen die Gegner. Deshalb empfiehlt der Kantonsrat, die Initiative abzulehnen.
Abstimmung erst in anderthalb Jahren
Dennoch stimmte der Kantonsrat einem Antrag zu, dass die Regierung einen Gegenvorschlag ausarbeiten soll. Damit sollen jedoch nicht die Anliegen der Initianten teilweise aufgenommen werden. Vielmehr soll der Abstimmungstermin hinausgezögert werden. Dadurch soll die Schaffhauser Initiative erst nach der eidgenössischen Vorlage über die Unternehmenssteuerreform III an die Urne kommen, also in etwa anderthalb Jahren.