Lange war offen, wie die neuen Regeln für internationale Schulen umgesetzt werden sollen. Zur Diskussion standen zwei Varianten: Dass entweder alle Kinder, die heute eine solche Schule besuchen, dies bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit tun dürfen, oder dass dies nur für jene gilt, die die Schule bald abschliessen.
Wohl der Kinder im Vordergrund
Die Bildungsdirektion habe sich nun für die grosszügigere Variante entschieden, erklärt der stellvertretende Amtsleiter des Volksschulamtes, Urs Meier: «Kinder hätten sonst nach drei oder vier Jahren die Schule wechseln müssen, das hat man nicht als sinnvoll erachtet.»
Die neuen Regeln hat die Bildungsdirektion auf das Schuljahr 2014/15 in Kraft gesetzt. Dies, nachdem die Internationalen Schulen mit ihrem Rekurs im Mai 2013 beim Verwaltungsgericht gescheitert sind und das Urteil nicht weiter gezogen haben.
Die internationalen Schulen dürfen demnach keine Kinder mehr aufnehmen, die entweder einen Schweizer Pass haben oder seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz leben. Die Bildungsdirektion ist überzeugt, dass die neuen Regeln den internationalen Schulen keine Mühe bereiten.
Mehr Aufwand für die Schulen
Dem widerspricht Daniel Sarbach von der International School Zurich North. Umsonst habe man sich nicht vor Gericht dagegen gewehrt. Der Aufwand für die Schule sei gewachsen: «Sobald eine Familie nachweisen kann, dass sie demnächst ins Ausland zieht, fällt die neue Regelung weg.» Die Schule habe also eine Aufklärungspflicht gegenüber der Familie. Man müsse immer wissen, wo sich eine Familie in Zukunft aufhalte.
Ernsthafte Probleme befürchtet Daniel Sarbach jedoch nicht. Schweizer Kinder hätten nur einen kleinen Teil der Schüler ausgemacht, Schülerinnen und Schüler hätten sie auch sonst genug.